Keez

Bebauungsplan für die Ferienhäuser in Keez vorgestellt

Am 11.03.2025 hat der Investor den Mitgliedern des Brüeler Bauausschusses den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Ferienhaussiedlung in Keez vorgestellt. Die Ferienhäuser sollen auf der Halbinsel im europäischen Vogelschutzgebiet entstehen. Ein Gutachten soll belegen, dass dieser Bau für das FFH-Gebiet verträglich ist und dass auf diesem Grundstück keine Habitate vorhanden sind?! Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass sich auf dem geplanten Gelände ein Wald entwickelt hat und deshalb ein Antrag auf Waldumwandlung gestellt werden muss…
Genaueres wird die Öffentlichkeit erst erfahren, wenn die Brüeler Stadtvertreter diesem Entwurf zustimmen und die Unterlagen im Beteiligungsverfahren zur Einsicht freigegeben werden. Die nächste Stadtvertretersitzung soll am 25.03.2025 im Brüeler Rathaus stattfinden.
Wir hoffen, dass die Stadtvertreter im Sinne ihrer Einwohner und vor einer gemeindlichen Zustimmung über die eventuell aufkommenden Probleme z. B. bei Trinkwasserversorgung, beim Abwasser, beim Verkehr bzw. über die Auswirkungen auf die Keezer Einwohner nachdenken und beraten und somit rechtzeitig auch finanzielle Nachteile abwenden.
Das geplante Vorhaben dient nicht dem Wohle der Allgemeinheit, sondern wird aus dem Profit-Interesse einer Familienholding aus Düsseldorf durchgeführt. Für die Einwohner und für die Natur und Umwelt entstehen mit der Ausführung dieses Bauvorhabens und dem Betrieb der Ferienanlage nur Nachteile.

© GeoBasis-DE/BKG

2 Comments

  • Axel

    Ironisch möchte man sagen, es wäre aus Sicht des Naturschutzes gut, wenn das Ferienhausprojekt am Keezer Gutshaus baurechtlich auf den Weg gebracht würde. Es konnte dazu führen, dass über die nächsten Jahrzehnte nichts mehr geschieht und die Natur ihre Ruhe hat. Ohne jemanden zu nahe zu treten, gibt es doch einige Beispiele dafür, dass Investoren nicht immer verwirklichen, was die Städte und Gemeinde sich erhofft hatten; nehmen wir in Schwerin den ehemaligen Flugplatz in Görries, das ehemalige Kurhotel und das Strandhotel in Zippendorf, das ehemalige Jagdschloss Friedrichsthal oder das ehemalige Schloss Raben-Steinfeld.

  • anonym

    Die „Gutshaus Keez GmbH“ ist der Investor. Unter der Anschrift der Gesellschaft sind weitere GmbH & Co. KG gemeldet, zu denen wiederum weitere GmbH gehören. Bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) haften die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage. Bei einer GmbH & Co. KG ist der persönlich (also mit seinem ganzen Vermögen) haftende Komplementär zumeist die GmbH, die wie gesagt beschränkt haftet. Zu den rechtlichen Merkmalen einer GmbH & Co. KG gehören also der Vermögensschutz durch die Trennung des geschäftlichen vom privaten Vermögens. Dazu kommt, dass Gewinne innerhalb der Struktur steueroptimiert verschoben werden können. Mit anderen Worten: macht eine GmbH (wie die oben genannte) Gewinne, kann sie diese an (sofern vorhanden) eine GmbH & Co. KG steueroptimiert übertragen. Wird eine GmbH insolvent, steht nur ihr Stammkapital für eventuelle Gläubiger zum Schadensausgeich zur Verfügung. Das ist selbstverständlich alles in Ordnung. Aber man sollte es doch wissen.

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Webseite benutzt Cookies, um zu funktionieren.