Das zuständige Ministerium hat den Entwurf einer entsprechenden Verordnung vorbereitet und für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellt. Jeder darf sich bis zum 18.07.25 zu diesem Entwurf äußern und Hinweise geben. Der Schutz und der Erhalt dieses Grünen Bandes ist von sehr großer Bedeutung. Im beiliegenden Link sind die Unterlagen zur Einsicht hinterlegt: