Brüel,  Thurow

Die Hauptverkehrsader der Gülle

Hier mal ein kleines Update zum Güllelager in Thurow, welches bereits gut gefüllt und aktiv dazu genutzt wird, Gülle auf nahegelegene Felder zu bringen.

Gülleverkehr

Die groß angekündigte “Verschlauchung”, welche das Güllelager erst möglich machen sollte, ist nach wie vor nicht umgesetzt worden.

Jedem ist bewusst, dass unsere Dorfstraßen nicht für diesen Transportverkehr ausgelegt sind. Gucken wir uns einmal an, über welche Ausmaße wir hier reden.

Auszug aus der Beschlussvorlage für das gemeindliche Einvernehmen:

Variante 1 –  Stallanlage Brüel anfallende Gülle zu 70% per mobilem Schlauchsystem in die Lagerbehälter nach Thurow gepumpt werden kann. Das heißt, lediglich 2.934 m³ müssten per LKW vom Standort Brüel über die B 104 direkt durch den Ort Thurow zum Zwischenlager transportiert werden. Bei einem Ladevolumen von 25 m³ verbleiben dann in den Monaten Februar/ März 39 Fahrten und von Oktober bis Dezember 78 Fahrten. Allerdings wäre dafür auch die Nutzung der Flächen anderer Eigentümer, wie z. B. der Stadt Brüel, und die entsprechende Zustimmung, notwendig.

Variante 2 – Die notwendigen Transporte erfolgen zu 100 % mit LKW- Fahrten. Die auszubringende Gülle würde wie bisher aus den betriebseigenen Stallungen in Brüel und zusätzlich von Nachbarbetrieben aus Kaarz und Langen Brütz angefahren werden. Es handelt sich dann um 413 Transporte, annähernd hälftig verteilt in den Zeiträumen März  bis Mai und Oktober bis Dezember.

Welches wie folgt beurteilt wurde:

Variante 1

Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Gülle-/ Gärrestelagers in der Gemarkung Thurow, Flur 1, Flurstück 20 gemäß dem vorliegenden Antrag zu erteilen.

Variante 2

Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Gülle-Gärrestelagers in der Gemarkung Thurow, Flur 1, Flurstück 20 zu erteilen, wenn mit Genehmigung dieses Antrages die Genehmigung zum Bau einer Lagune (Genehmigung vom 24.02.2015) entfällt und der Transport der Gülle bzw. Gärreste über eine mobile Verschlauchungsanlage erfolgt. Nur im Notfall, bei defekter Verschlauchungsanlage oder extremen Witterungsverhältnissen darf es max. zu einem 30%igen Transport über LKW kommen. Die Anpflanzung eines Sichtschutzes (ausreichend hohe Bäume) in Richtung Bundesstraße (Südseite) wird gefordert. Im Rahmen der Baumaßnahmen hat der Antragsteller sich bereit erklärt, die Bankette instand zu setzen und in Abstimmung mit der Stadt Brüel für eventuell anfallende Folgeschäden dieser bei der Reparatur zu unterstützen. Mit dem Antragsteller ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Und wie folgt abgestimmt wurde:

Variante 1:

dafür:0dagegen:8enth.:1

Variante 2:

dafür:8dagegen:0enth.:1

Wenn man sich so anguckt für was hier abgestimmt wurde, ist von seiten Brüels und uns als Bevölkerung also offensichtlich das hier etwas sehr sehr falsch läuft.

  1. Es existiert keine Verschlauchung – der Gülleverkehr wird 100% durch LKW durchgeführt.
  2. Es wurden noch keine Maßnahmen getroffen um den Sichtschutz in Richtung Bundesstraße zu errichten.
  3. Die Bankette werden aktiv zerstört und wurden im Vorfeld in keinster Weise instandgesetzt.

Die LKW, welche für den Gülletransport eingesetzt werden, sind wie folgt definiert:

LKW mit normaler Straßenzulassung (18 m lang, 2,5m breit)

Und von diesen LKW werden ca. 413 auf unseren Dorfstraßen fahren um Gülle zu transportieren.
Hinzu kommen natürlich noch die Transporte für die Ausbringung der Gülle auf naheliegende Felder.

Das entspricht offensichtlich nicht den Ansprüchen, welche die Stadt Brüel an dieses Vorhaben gestellt hat und es entbehrt aller Logik die maroden Dorfstraßen einer solchen zusätzlichen Belastung auszusetzen.

Zu dieser Erkenntnis kommt unter anderem auch der Petitionsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern.

Unsere Dorfstraßen sind nicht für Gülle-Transporte dieser Größenordnung ausgelegt.

Die kaputten Bankette

Geruchsbelästigung

Laut einer Emmissions- und Immissionsprognose vom 01.03.2019 für dieses Güllelager heißt es:

Ergebnis – „Gemäß § 3 BimSchG und der GIRL sind keine Immissionen zu erwarten, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft zu erzeugen.“

Nun wird aber jedem klar, der in den letzten Wochen einen Spaziergang über den Wanderweg, welcher direkt am Güllebehälter vorbeiführt, gemacht hat, dass es immer zu einer Geruchsbelästigung durch eben jenen Güllebehälter kommt. Es ist definitiv kein Einzelfall und wurde uns bereits aus mehreren Quellen zugetragen.

Wenn man unserem Wort hier nicht glaubt, kann man einfach mal selbst zum Güllebehälter kommen und sich ein eigenes Bild und eine Nase der schönen Luft verschaffen.

Anschließend gibt es eine interaktive Karte auf der man die groben Eckpunkte des Gülleverkehrs durch Thurow sehen kann:

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